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   BVerwG, 02.12.1983 - 1 B 153.83   

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https://dejure.org/1983,1254
BVerwG, 02.12.1983 - 1 B 153.83 (https://dejure.org/1983,1254)
BVerwG, Entscheidung vom 02.12.1983 - 1 B 153.83 (https://dejure.org/1983,1254)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Dezember 1983 - 1 B 153.83 (https://dejure.org/1983,1254)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ordnungsrecht - Verstoß - Unbescholtener Lebenswandel - RuStAG - akademischer Grad

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RuStAG § 8 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 7

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1317
  • NVwZ 1984, 450 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 02.12.1983 - 1 B 153.83
    Dieses verlangt im vorliegenden Zusammenhang die Bezeichnung einer für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage und einen Hinweis auf den Grund, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (BVerwGE 13, 90 [91]).
  • BVerwG, 19.11.1971 - VII C 31.70

    Freie Entfaltung der Persönlichkeit - Grundrechtlicher Schutz einer

    Auszug aus BVerwG, 02.12.1983 - 1 B 153.83
    Bei dieser Beurteilung ist für das Berufungsgericht ersichtlich unerheblich gewesen, ob der Kläger die erforderliche Genehmigung hätte beanspruchen können oder nicht (vgl. dazu BVerwGE 39, 77).
  • BVerwG, 13.02.1958 - I C 140.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.12.1983 - 1 B 153.83
    Danach muß der Einbürgerungsbewerber in der Vergangenheit in seinem Lebenswandel und den sich daraus ergebenden charakterlichen Eigenschaften gewisse Mindestvoraussetzungen erfüllt haben und erfüllen; eine einzelne Verfehlung, vor allem wenn sie längere Zeit zurückliegt und nicht besonders schwer ist, kann unberücksichtigt bleiben, sofern nur die zu fordernden charakterlichen Mindestvoraussetzungen gegeben sind (BVerwGE 6, 186 [188];. Beschluß vom 1. Februar 1977 - BVerwG 1 B 74.75 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 7).
  • BVerwG, 01.02.1977 - 1 B 74.75

    Angriff der Nichtzulassung einer Revision mit einer Beschwerde - Gefährdung der

    Auszug aus BVerwG, 02.12.1983 - 1 B 153.83
    Danach muß der Einbürgerungsbewerber in der Vergangenheit in seinem Lebenswandel und den sich daraus ergebenden charakterlichen Eigenschaften gewisse Mindestvoraussetzungen erfüllt haben und erfüllen; eine einzelne Verfehlung, vor allem wenn sie längere Zeit zurückliegt und nicht besonders schwer ist, kann unberücksichtigt bleiben, sofern nur die zu fordernden charakterlichen Mindestvoraussetzungen gegeben sind (BVerwGE 6, 186 [188];. Beschluß vom 1. Februar 1977 - BVerwG 1 B 74.75 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 7).
  • VGH Bayern, 20.08.1981 - 5 B 80 A.1041
    Auszug aus BVerwG, 02.12.1983 - 1 B 153.83
    Insbesondere hat es die vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (NVwZ 1982, 324) betonte "Zeitkomponente" berücksichtigt.
  • VGH Bayern, 06.12.2005 - 5 BV 04.1561

    Anspruchseinbürgerung; Verurteilung wegen einer Straftat; Maßregeln der Besserung

    Bei dieser Einzelfallwürdigung bedurfte es keiner gerichtlichen Bestrafung, um die Annahme einer "Bescholtenheit" zu rechtfertigen (BVerwG, B.v. 2.12.1983 - 1 B 153.83, Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 21 S 29/30), sondern inhaltlich wurde dieser Rechtsbegriff mit dem Schutzbereich der öffentlichen Ordnung verknüpft (vgl. OVG Hamburg, U.v. 18.9.1985 - OVG Bf V 2/85, InfAuslR 1986, 108/109; kritisch Marx, Kommentar zum Staatsangehörigkeitsrecht, 1997, § 8 RuStAG Rdnr. 32).
  • VGH Bayern, 04.05.2005 - 5 B 03.1371

    Einbürgerung, Ehe, Doppelehe, Kinderehe nach pakistanischem Recht, Rücknahme,

    Dabei kann einerseits eine einzelne Verfehlung, vor allem wenn sie längere Zeit zurück liegt und nicht besonders schwer ist, unberücksichtigt bleiben, wenn nur die für eine Einbürgerung zu fordernden "charakterlichen Mindestvoraussetzungen" gegeben sind; andererseits kann die Unbescholtenheit auch dann entfallen, wenn der Einbürgerungsbewerber nicht bestraft worden ist (vgl. BVerwG, B.v. 2.12.1983 - 1 B 153.83 - NJW 1984, 1317 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 16.01.1986 - 1 CB 14.86

    Rechtsmittel

    Die Auslegung dieser Regelung ist, soweit sie im Falle des Klägers erheblich sein kann, durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt, insbesondere dahin, daß Unbescholtenheit auch dann entfallen kann, wenn der Ausländer nicht bestraft worden ist (Beschluß vom 2. Dezember 1983 - BVerwG 1 B 153.83 - Buchholz 13O § 8 RuStAG Nr. 21 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 08.11.1985 - 1 B 131.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Vertretungszwang vor dem

    Namentlich ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, unter welchen Voraussetzungen die im Streitfalle gerichtlich voll nachprüfbare Unbescholtenheit i.S. des § 8 Abs. 1 Nr. 2 RuStAG zu verneinen ist (vgl. Beschluß vom 2. Dezember 1983 - BVerwG 1 B 153.83 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 21 mit Nachw.).
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